TOOLBOX FÜR SCHULDEN-HEIMWERKER

2. Budgets erstellen und prüfen

In diesem Schritt geht es darum, a) das bisherige Ausgabeverhalten budgetmässig festzuhalten, b) die Quote für die Tilgung der Schulden herauszufinden sowie c) das detaillierte Budget entsprechend anzupassen.

a) Stellen Sie zuerst ein Cash-Budget [03] mit allen aktuellen Einnahmen und Ausgaben auf, um sich einen Überblick zu verschaffen. Daraus wird ersichtlich, wie das Geld bisher geflossen ist. Details zu den einzelnen Budget-Positionen können beispielhaft dem Cash-Budget [03a] der Familie Muster, Blatt „03a Fam. Muster vorher“, entnommen werden.

b) Nun muss unterschieden werden, was für den laufenden Lebensunterhalt (ohne Schulden!) benötigt wird, und was für die Schuldentilgung übrig bleibt (= sog. Sanierungsquote). Dazu ist ein weiteres, anders berechnetes Budget zu erstellen: Das Sanierungs-Budget [04] auf der Basis des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Für die Berechnung gelten gesamtschweizerische Richtlinien [05], wobei die Kantone St. Gallen [06] und Zürich [07] Sonderbestimmungen erlassen haben. Spezielle Weisungen gibt es auch in den Kantonen Aargau (www.ag.ch/sar dann im Feld "Schnellzugriff" die SAR-Nummer 231.191 eingeben), Schwyz ( www.kgsz.ch/richtlinien_notbedarf.pdf) und Solothurn ( www.so.ch/de/data/pdf/bjd/bgbgb/bgogr/ksog150201.pdf).
Vergleiche als Beispiel das Sanierungs-Budget [04a] der Familie Muster. Jetzt wird klar, wie viel insgesamt an die Gläubiger verteilt werden kann.


c) Als nächstes kann nun das Cash-Budget [03] mit der eben berechneten Quote für die Sanierung angepasst werden – vgl. dazu das Beispiel Blatt „ 03b Fam. Muster nachher“.

Falls das Budget zu eng ist: Diverse Spartipps sind im Internet abrufbar via unseren Menupunkt Links / Hilfe. Dort werden Anregungen gegeben, wie innerhalb des Budgetrahmens mit dem Geld noch besser umgegangen werden kann.