4. Infos ergänzen
Es kann leicht vorkommen, dass Unterlagen unvollständig sind, oder dass Informationen betreffend Zinsen und Kosten fehlen oder nicht aktuell sind. Die Kenntnis der definitiven Schuldenhöhe ist aber wichtig, um das weitere Vorgehen planen zu können. Und um die Höhe aller Verpflichtungen festzustellen, braucht es in der Regel etwas Zeit – gerade wenn die Lage unübersichtlich ist.
Am besten werden alle Gläubiger mit einem Rundbrief (sogenannter Schuldenruf [09]) angeschrieben. Damit können auf einen Schlag drei Dinge erreicht werden: Bereinigung des Schuld-Inventars, vorläufiger Zahlungsaufschub (auch Stundung genannt) und Kurz-Information an die Gläubiger.
Liegen bereits Betreibungen oder Verlustscheine vor, so empfiehlt es sich sehr, eine detaillierte Auskunft des Betreibungsamtes einzuholen. Ein Registerauszug ist jedoch für einen Laien oft unverständlich. Verlangen Sie vor Ort eine Erläuterung durch das Betreibungsamt.
Die Informationen aus dem Schuldenruf [09] und dem Betreibungsregister sind nun in die Schuldenliste [02], Spalte „Rückmeldung Gläubiger“, einzutragen. Nun wissen wir, wo wie viel genau offen ist. Vergleiche dazu das Beispiel der Familie Muster, Blatt [02a] Schuldenliste Muster.