TOOLBOX FÜR SCHULDEN-HEIMWERKER

5. Raten berechnen

Nach Bereinigung von Schuldenliste [02] und Cash-Budget [03] ist nun klar, wie hoch die Schulden sind, und wie viel pro Monat zur Abzahlung zur Verfügung steht. Somit kann nun als Nächstes der Ratenplan berechnet werden.

Sind in der Schuldenliste [02] alle Forderungen in der Spalte „Rückmeldung Gläubiger“ notiert und die verfügbare Sanierungsquote (im lila Feld) eingegeben, errechnet die Excel-Tabelle die Anteile automatisch. Bei Schuldensanierungen gilt der Grundsatz, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind, weshalb die verfügbare monatliche Quote anteilsmässig im Verhältnis zur Schuldenhöhe auf die Gläubiger zu verteilen ist. Die Formeln in der Excel-Tabelle sind dementsprechend programmiert.

Relativ geringe und dringliche Forderungen können und sollen bereits während der vorläufigen Stundung zuerst beglichen werden. In der Schuldenliste [02] sind solche Beträge vorweg in der Spalte „Dringliche Zahlungen“ zu vermerken. Mehr zum Thema Vorab- und Einmal-Zahlungen im folgenden Schritt 6.

Insgesamt sollte die ganze Schuldabzahlung nicht länger als drei Jahre dauern, sonst können die Forderungen nicht zu 100% getilgt werden. Falls ein Nachlass oder eine so genannte Per-Saldo-Zahlung angestrebt wird, kann die entsprechende %-Quote in der Schuldenliste [02] im hellrot markierten Feld eingesetzt werden. In der Regel empfiehlt es sich in solchen Fällen jedoch, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt, wenn bereits eine Einkommenspfändung beim Betreibungsamt läuft und demzufolge nicht mehr frei über das Budget verfügt werden kann. Hinweise dazu finden sich unter dem Menupunkt Links / Hilfe.