6. Vereinbarungen treffen
Die Vorab-Zahlung dringlicher oder kleinerer Beträge ist wie schon erwähnt ohne weiteres möglich, solange der Schuldenruf [09] läuft und die Gläubiger auf weitere Informationen warten (vgl. vorne Schritt 5).
Ab dem Zeitpunkt der Unterbreitung des Sanierungsvorschlages muss jedoch die Zustimmung aller Gläubiger eingeholt werden, wenn die einen früher und die anderen später zu ihrem Geld kommen sollen. Eine solche Staffelung von Zahlungen ist dann sinnvoll, wenn ansonsten zu geringe monatliche Ratenzahlungen an die Gläubiger anfallen. So macht es zum Beispiel wenig Sinn, eine Schuld von 100 Franken in 20 Monatsraten zu 5 Franken zu tilgen. In der Schuldenliste [02] sind solche Beträge vorweg in der Spalte „Einmalzahlungen“ zu vermerken.
Natürlich werden die Gläubiger – je nach Vorgeschichte – mehr oder weniger auf die schnelle Tilgung der Schuld drängen. Bevor den Gläubigern der Sanierungsplan unterbreitet wird, können Varianten für allenfalls mögliche Staffelungen in der Tabelle Abzahlungsplan [11] durchgespielt werden. Vergleiche dazu auch den folgenden Schritt 7. Für die definitive Ausgestaltung des Sanierungsplanes ist somit zwischen Schuldenliste [02], Spalten „Zahlungsmodus“, und der Tabelle Abzahlungsplan [11] hin und her zu switchen, bis alles passt.
Beim Rechnungsbeispiel der Familie Muster werden während der ersten drei Monate die dringlichen und kleinen Schulden beglichen, danach die grösseren in Monatsraten: vgl. Blatt [02a] Schuldenliste Muster (Spalten Zahlungsmodus) und Blatt [11a] Abzahlungsplan Muster.
Nach Ablauf der Stundungsfrist ist den Gläubigern der entsprechende Zahlungsvorschlag [10] zu unterbreiten. Je nach Gläubiger ist die entsprechende, in der Schuldenliste [02] berechnete Einmalzahlung oder Rate einzusetzen. Sofern mit den Ratenzahlungen nicht sofort begonnen werden kann – weil z.B. zuerst noch Einmalzahlungen zu leisten sind – so ist ebenfalls das Datum des Zahlungsbeginns zu vermerken.